Für alle Personen die die Wasserfläche oder Einrichtungen im Hafengebiet nutzen gilt die Hafenordnung.

 

Um die Sicherheit zu gewährleisten gelten für die Nutzung der Wasserfläche folgende Regeln:

 

 

  1. Den Anweisungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten. Alle Ausnahmen von den weiteren Regeln bedürfen der Genehmigung durch den Hafenmeister.

     

  2. Alle Fahrzeuge müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen

     

  3. Im Hafen gilt Schrittgeschwindigkeit

     

  4. Sog und Wellenschlag ist zu vermeiden

     

  5. Motorgetriebenen Fahrzeugen ist Raum zum Manövrieren einzuräumen.

     

  6. Das Fahren innerhalb der Steganlage ist nur zum An- und Ablegen erlaubt.

     

  7. Alle Kollisionen sind unverzüglich dem Eigner des betroffenen Fahrzeugs oder, bei dessen Abwesenheit, dem Hafenmeister zu melden.

     

  8. Beim Befahren der Wasserfläche durch Kinder unter 14 Jahren ist die Anwesenheit einer erwachsenen Begleit- und Aufsichtsperson, die in der Lage ist sofortige Rettungsmaßnahmen einzuleiten, erforderlich. Die Begleitperson trägt die Verantwortung.

     

    Zusätzlich gilt für alle durch Menschenkraft betrieben Fahrzeuge:

     

  9. Es ist ein Mindestabstand von 2m Abstand zu fahrenden oder festgemachten Booten und der Steganlage einzuhalten. Es gilt der am nächsten zum passierten Fahrzeug befindliche Punkt, also auch Ausleger oder gehandhabte Paddel oder Riemen.

     

  10. Den sich im Hafengebiet bewegten motorgetriebenen Fahrzeugen ist stets Vorrang zu gewähren.

     

  11. An- und Ablegende oder manövrierende motorgetriebenen Fahrzeugen dürfen nur nach Absprache mit dessen Schiffsführer passiert werden. Den Anweisungen des Schiffsführers ist Folge zu leisten.